•  DSC4714
  • BP2A5147
  • IMG 3914
  • IMG 3196
  •  DSC6595
  •  DSC6084
  • DSC 0063
  •  DSC3974

WIE IST DAS…? Darf jeder boxen?

Oft liest und hört man, „er darf nicht mehr boxen“, „zu alt zum Boxen“ oder „wer als Rummelboxer auftritt, darf nie mehr boxen“.
Wie ist das eigentlich? Kann einem Menschen das öffentliche Boxen, etwa durch Boxverbände, verboten werden?

In Deutschland ist Boxen ein anerkannter (olympischer) Sport. Einem volljährigen rechtsfähigen Menschen kann das Boxen in Deutschland so gut wie gar nicht verboten werden. Zumindest gibt es kein Gesetz oder ähnliches, das sich speziell aufs Boxen bezieht. In anderen Ländern ist das teilweise ganz anders.
In den USA zum Beispiel steht das Boxen unter behördlicher Aufsicht, in Deutschland nicht. Denn das Deutsche Grundgesetz schützt die Rechte zur beruflichen und persönlichen Entfaltung der Menschen extrem gut (Art. 2 Abs. 1 GG; Art 12. GG), auch aufgrund der schlimmen Erfahrungen mit willkürlichen Berufsverboten aus der Zeit des Nationalsozialismus.
Man kann hier niemandem das freiwillige öffentliche Boxen verbieten, sofern die Veranstaltung alle (behördlichen) Regeln einhält und nicht gegen die guten Sitten verstößt (§ 138 BGB) oder irgendwie „grob ungehörig ist“ (wirklich: § 118 OWiG).

Um auf einer Veranstaltung zu boxen, bedarf es im Prinzip auch keines Verbandes. Einen „Verbandszwang“ gibt es beim Boxen nicht. Die Vorgaben (Satzungen/Regularien) der einzelnen Boxverbände betreffen die eigenen Mitglieder im Innenverhältnis, stellen aber auch oft Bedingungen für die Aufnahme neuer Mitglieder. Wenn jemand also in einem bestimmten Verband boxen möchte, z.B. wegen des Re­nom­mees des Verbandes, muss er sich in der Regel deren Regeln (Satzung) unterwerfen. Diese Regeln verbieten einem dann unter anderem vielleicht das Boxen außerhalb dieses Verbandes.

Muhammad Ali (1942-2016) hätte demnach in Deutschland durch staatlichen Zwang nicht gesperrt werden können wie in den USA damals.

Text: Hüseyin Demir

Hessischer Boxverband e.V.
Alsfelderstraße 46 |35274 Kirchhain | w.adler@hessischer-boxverband.de